KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) bietet im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ Investitionszuschüsse für Brennstoffzellenheizungen. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind unter anderem die Kosten für den Einbau des Brennstoffzellen-Heizsystems, sowie die Kosten für Energieberater und den verpflichtenden mindestens 10-jährigen Wartungsvertrag.
Damit der Betrag ausgezahlt wird, muss das Brennstoffzellen-Heizsystem in Betrieb genommen worden sein und ein qualifizierter Energieeffizienzberater den Nachweis für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes bei der KFW bestätigt haben.
Deine Gesamte Förderungssumme
* Beispielrechnung für eine Brennstoffzellenheizung mit einer elektrischen Leistung von 1,5 Kilowatt. Bei einer Leistung von 750 W liegt die Förderung bei 11.200 €.
Wichtige Fragen
ANFORDERUNGEN DER KFW SIND VOR ALLEM:
- die Brennstoffzellenheizung muss in die Wärme- und Stromversorgung des Hauses eingebunden sein
- die Anlage muss von einem qualifizierten Installateur eingebaut werden.
- die Dämmung der Rohrleitungen sowie der hydraulische Abgleich muss gemäß Gebäudeenergiegesetz erfolgen.
- Ein Vollwartungsvertrag über mind. 10 Jahre ist abzuschließen.
- Der Gesamtwirkungsgrad der Geräte bei Inbetriebnahme muss bei mindestens 82 % liegen und der elektrische Wirkungsgrad im Einzelnen mindestens 32 % erreichen.
Die KfW Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag von 6.800 € plus einem leistungsabhängigen Betrag von 550 € je angefangene 100 W elektrische Leistung zusammen und beträgt höchstens 40 % der Förderfähigen Kosten.
- Brennstoffzellensystem und dessen Einbau – bei integrierten Geräten auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger
- Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren – diese müssen fest vereinbart sein
- Leistungen unserer Experten für Energieeffizienz