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BIS ZU 15.050 € FÖRDERMITTEL

Staatliche Förderung für Deine

Brennstoffzellenheizung

Wir beantragen mit Dir zusammen die staatlichen Fördermittel und erledigen das Ausfüllen von Formularen. Erfahre hier welche staatlichen Förderungen Du für Deine neue Brennstoffzellenheizung erhalten kannst.

KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) bietet im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ Investitionszuschüsse für Brennstoffzellenheizungen. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind unter anderem die Kosten für den Einbau des Brennstoffzellen-Heizsystems, sowie die Kosten für Energieberater und den verpflichtenden mindestens 10-jährigen Wartungsvertrag.

Damit der Betrag ausgezahlt wird, muss das Brennstoffzellen-Heizsystem in Betrieb genommen worden sein und ein qualifizierter Energieeffizienzberater den Nachweis für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes bei der KFW bestätigt haben.

Deine Gesamte Förderungssumme

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Fördersumme

* Beispielrechnung für eine Brennstoffzellenheizung mit einer elektrischen Leistung von 1,5 Kilowatt. Bei einer Leistung von 750 W liegt die Förderung bei 11.200 €.

Wichtige Fragen

ANFORDERUNGEN DER KFW SIND VOR ALLEM:

  • die Brennstoffzellenheizung muss in die Wärme- und Stromversorgung des Hauses eingebunden sein
  • die Anlage muss von einem qualifizierten Installateur eingebaut werden.
  • die Dämmung der Rohrleitungen sowie der hydraulische Abgleich muss gemäß Gebäudeenergiegesetz erfolgen.
  • Ein Vollwartungsvertrag über mind. 10 Jahre ist abzuschließen.
  • Der Gesamtwirkungsgrad der Geräte bei Inbetriebnahme muss bei mindestens 82 % liegen und der elektrische Wirkungsgrad im Einzelnen mindestens 32 % erreichen.

Die KfW Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag von 6.800 € plus einem leistungs­abhängigen Betrag von 550 € je angefangene 100 W elektrische Leistung zusammen und beträgt höchstens 40 % der Förderfähigen Kosten.

  • Brenn­stoff­zellen­system und dessen Einbau – bei integrierten Geräten auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger
  • Voll­wartungs­vertrag in den ersten 10 Jahren – diese müssen fest vereinbart sein
  • Leistungen unserer Experten für Energie­effizienz

Förderung auf Landesebene

Vorreiter der Förderungen auf Länderebene war Sachsen, welches bereits im Jahr 2013 ein Programm gestartet hat. Baden-Württemberg fördert ebenfalls hocheffiziente Brennstoffzellen-Mikro-KWKs bis zu 10 kWel.

Wichtig: Informieren Sie sich vorab, ob es eine Förderung auf Landesebene bei Ihnen gibt und diese mit den staatlichen Förderprogrammen kombinierbar ist.

Der KfW-Zuschuss ist nicht mit weiteren Förderungen aus Mitteln des Bundes wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombinierbar. Insbesondere gilt dies für die Kombination mit folgenden Programmen:

  • Zuschlagzahlung nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Moder­nisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, KWKG)
  • Förderung nach dem Erneuer­bare Energien-Gesetz (Einspeisevergütung)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)

Hier empfiehlt es sich mit einem Fachbetrieb oder einem Energieberater alle Fördermöglichkeiten für die Brennstoffzellenheizung auszuloten, um die höchstmögliche Förderung zu erhalten.

BHKW-Förderung mit Bonuszahlungen

Zusätzlich bzw. als Alternative zur Förderung der Brennstoffzellenheizung über das Programm 433 der KfW konnten Verbraucher lange Zeit auch Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Diese sind seit 01.01.2021 jedoch nicht mehr verfügbar. Allerdings wurde dadurch der Investitionszuschuss der KFW (Programm 433) deutlich erhöht. So bekommst Du seitdem 01.02.2021  für die Viessmann Vitovalor nun statt 9.300 €  satte 11.200 €. (Es gilt der Zeitpunkt der Antragstellung bei der KfW.)

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