Staatliche
Wärmepumpen-
Förderung

Neues Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien

Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz wirksam. Gemäß den neuen Bestimmungen muss fortan jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Gleichzeitig wurde das neue Förderprogramm für Heizungen ins Leben gerufen: die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Aus welchen Komponenten setzt sich die Wärmepumpen-Förderung zusammen?

Die Förderung für Wärmepumpen setzt sich aus vier verschiedenen Komponenten zusammen: der Grundförderung, dem Geschwindigkeitsbonus, dem Einkommensbonus und dem Effizienzbonus. Was versteht man im Einzelnen darunter?

Grundförderung
30 %
Geschwindigkeitsbonus
20 %
Einkommensbonus
30 %
Effizienzbonus
5 %
Höchstfördersatz: 70 % oder 21.000 €
  • Grundförderung (30 %):

    Dieser Anteil bildet die Basisförderung und beträgt 30 % des förderfähigen Investitionsvolumens für die Wärmepumpe. Es handelt sich um einen festen Prozentsatz, der unabhängig von anderen Faktoren gewährt wird.

  • Geschwindigkeitsbonus (20 %):

    Der Geschwindigkeitsbonus belohnt eine zügige Umsetzung der Maßnahme. Wenn die Installation der Wärmepumpe und somit der Austausch der alten Heizung (Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung) schnell erfolgt, kann ein zusätzlicher Bonus von 20 % auf die Förderung gewährt werden. Bis 2028 liegt der Geschwindigkeitsbonus bei 20 %, danach nimmt er jährlich ab.

  • Einkommensbonus (30 %):

    Der Einkommensbonus berücksichtigt die finanzielle Situation des Antragstellers. Personen mit niedrigerem Einkommen können einen zusätzlichen Bonus von 30 % erhalten. Dies dient dazu, die Nutzung erneuerbarer Energien auch für einkommensschwächere Haushalte attraktiv zu machen.

  • Effizienzbonus (5 %):

    Die Effizienz der Wärmepumpe spielt eine Rolle bei der Förderung. Wenn die Anlage besonders effizient arbeitet und beispielsweise ein natürliches Kältemittel nutzt, kann ein Effizienzbonus von 5 % gewährt werden. Alle Wärmepumpen von Next4Home entsprechen den Kriterien und erhalten somit den Effizienzbonus.

Der Höchstfördersatz, sprich die Gesamtförderung für die Wärmepumpe, beträgt maximal 70 % des förderfähigen Investitionsvolumens – dieses beträgt 30.000 €. Auch wenn alle anderen Komponenten höhere Prozentsätze ergeben würden, wird die Förderung auf den Höchstfördersatz begrenzt.

Wenn das Haus über mehrere Wohneinheiten verfügt (beispielsweise eine Einliegerwohnung) oder es sich um ein Zwei- oder Mehrparteienhaus handelt, steigt die förderfähige Investitionsssumme um 15.000 €. Allerdings nur für die Grundförderung und für den Effizienzbonus, nicht für den Geschwindikeits- und den Einkommensbonus.

Beispielrechnung

40.000 € Anschaffungskosten
Wärmepumpe
-
21.000 € maximale Förderung
=
19.000 € Ihre Kosten

Wenn Sie den staatlichen Hochstfördersatz von 70 % erhalten, reduzieren sich die Anschaffungskosten Ihrer Wärmepumpe erheblich. Es lohnt sich aktuell also doppelt und dreifach, sich für eine Wärmepumpe zu entscheiden. Sie schonen die Umwelt, wenn Sie auf eine fossilfreie Heizlösung setzen, machen sich autark von den steigenden Heizkosten und reißen dabei nicht einmal ein riesengroßes Loch in Ihr Portemonnaie.

Entscheiden Sie sich jetzt für eine Wärmepumpe von Next4Home!

Was sind die Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung?

Um Fördermittel für die Installation einer Wärmepumpe zu erhalten, müssen zwei Hauptkriterien erfüllt sein:

  1. Das Gebäude muss bereits bestehen und selbst bewohnt werden.
  2. Die Installation der Wärmepumpe muss die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern sowie den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch erhöhen.

Die neue Heizung muss dabei mindestens mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Bedingungen gewährleisten, dass die Förderung gezielt in Maßnahmen fließt, die einen wirklichen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Förderung nachhaltiger Energiequellen leisten.

Wir stellen sicher, dass die Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind und Sie von der Wärmepumpen-Förderung profitieren können. Für Sie ist das risikofrei: sollten Sie, wider erwarten, keine Förderung erhalten, kommt auch kein Vertrag zwischen uns zu Stande.

Wärmepumpe im Gebäudebestand - Next4Home

Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung im Gebäudebestand

Durch die Neuerung der Förderlandschaft wurden einige Voraussetzungen für die Förderung noch einmal verschärft, um sicherzustellen, dass der Heizungstausch wirklich nachhaltig die Energieeffizienz verbessert.

  • Nutzung von mindestens 65% Erneuerbare Energien
  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers - dieser ist in der Regel in die Software der Wärmepumpe integriert
  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
  • Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:
    • Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8
    • Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0
    • Luft-Wasser-Wärmepumpen: 3,5
    • Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25
    • Gasbetriebene Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
waermepumpe-im-neubau-next4home

Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung im Neubau

Im Vergleich zum Verbau im Gebäudebestand sind die Anforderungen für Neubauten höher. Hier dürfen bereits heute nur Heizungsanlagen verbaut werden, die das 65%-Kriterium erfüllen.

  1. Wärmepumpenanlagen im Neubau müssen eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine verbesserte Systemeffizienz aufweisen:
    1. Jahresarbeitszahlen:
      1. Elektrisch betriebene Wärmepumpe: 4,5.
      2. Gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5
    2. Verbesserte Systemeffizienz: Zusätzliche Anlagenteile oder Sonderbauformen tragen zur Reduzierung des Strombedarfs und der Netzlast während der kalten Witterung bei.
  2. Des Weiteren ist ein Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr vertraglich nachzuweisen.
  3. Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden.

Antragsstellung für die Wärmepumpen-Förderung

Wir kümmern uns für Sie um den Förderantrag

Durch die neue Förderlandschaft seit Januar 2024 hat sich der Prozess der Antragstellung etwas verändert. Wir haben unsere Prozesse so angepasst, dass wir Sie bestmöglich bei der Beantragung der Fördermittel unterstützen können.

Beauftragung eines
Fachunternehmens
Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags
Antragstellung im
KfW-Kundenportal
Umsetzung des
Vorhabens
Nachweise einreichen
& Zuschuss erhalten
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1. Beauftragung eines Fachunternehmens oder Energieffizienz-Experten

Zunächst benötigen Sie die Unterstützung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten oder eines qualifizierten Fachunternehmens. Dieser erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die Details zur geplanten Heizungsanlage, den förderfähigen Gesamtkosten und der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen enthält. Nur Fachunternehmen und Experten, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) registriert sind, sind hierfür zugelassen. Wir zählen natürlich dazu und können das Vorhaben mit Ihnen gemeinsam umsetzen.

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2. Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags

Bevor Sie den Förderantrag stellen, ist ein Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung erforderlich. Dieser tritt erst in Kraft, nachdem Sie eine Förderzusage von der KfW erhalten haben. Der Vertrag muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten, das innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen muss.

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3. Antragstellung im KfW-Kundenportal

Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und stellen Sie dort Ihren Antrag. Für die Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID aus Ihrer Bestätigung zum Antrag. Beachten Sie, dass Ihr Zuschussantrag auch die Kosten für die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten umfasst.

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4. Umsetzung des Vorhabens

Nach Erhalt der Zusage können Sie mit der Umsetzung beginnen. Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten nach Zusage vollständig abgeschlossen sein.

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5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Ab September 2024 identifizieren Sie sich und reichen die erforderlichen Nachweise, einschließlich der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und aller Rechnungen, im Kundenportal ein. Nach Prüfung der Unterlagen und Einhaltung der Förderbedingungen wird der Zuschuss ausgezahlt.

Bitte beachten Sie, dass vor Beantragung der Förderung die Beauftragung des Fachbetriebs erfolgen muss und bestimmte Fristen für die Einreichung der Nachweise gelten.

Wärmepumpen-Förderantrag mit Next4Home

Wir unterstützen Sie im Rahmen des Förderprozesses und stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Sie die höchstmögliche Förderung für Ihren Heizungstausch erhalten können. Unser Ziel ist es, Ihnen die Arbeit mit der Beantragung der Fördermittel komplett abzunehmen. Nach den aktuellen Vorgaben der KfW, müssen Sie jedoch den Antrag im KfW-Kundenportal selbst stellen. Auch hierbei bieten wir Ihnen jedoch natürlich unsere Unterstützung durch eine ausführliche Anleitung an. Zusätzlich stellen wir Ihnen alle Unterlagen zur Verfügung, die Sie für die Beantragung benötigen. Bei Bedarf können wir die Beantragung auch gemeinsam mit Ihnen vornehmen.