Premium Partner von
BIS ZU 45% FÖRDERMITTEL

BAFA-Förderung

Wärmepumpen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Fördersatz in Höhe von 35 % gefördert. Zusätzlich wird beim Austausch einer Ölheizung ein weiterer Bonus in Höhe von 10% gewährt werden.

Die maximal förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, sowie Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Beispielrechnung

0
Anschaffungskosten für Wärmepumpe/Brutto
0
BAFA-Förderung*
0 %
Deine möglichen Kosten

*Förderungsbeispiel bei Austausch einer Ölheizung auf Wärmepumpe (entspricht 45% der Anschaffungskosten).

Wichtige Fragen

Wärmepumpe

Gefördert werden die Errichtung sowie die Nachrüstung von effizienten Wärmepumpen, die die in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen und überwiegend (d.h. mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:

  • Raumheizung,
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
  • die Zuführung der Wärme in ein Gebäudenetz im Sinne von Ziffer 5.3 Buchstabe i) der Richtlinie;
  • sowie die Nachrüstung bivalenter Systeme mit Wärmepumpen.

Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wenn sie die in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen. Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen, sofern dieser technisch möglich ist. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen bspw.:

  • der Einstellung der Heizkurve,
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie,
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe,
  • die Dämmung von Rohrleitungen,
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück) sowie
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechniken.

Umfeldmaßnahmen

Im Rahmen der Beantragung eines der oben genannten Vorhaben sind darüber hinaus Maßnahmen förderfähig, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen erforderlich sind (Umfeldmaßnahmen). Insbesondere: 

  • Arbeiten zur Baustelleneinrichtung,
  • Rüst- und Entsorgungsarbeiten,
  • Baustoffuntersuchungen und bautechnische Voruntersuchungen,
  • Verlegungs- und Wiederherstellungsarbeiten,
  • Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen,
  • Maßnahmen zur Einregulierung geförderter Wärmeerzeuger,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems zur Absenkung der Systemtemperatur,
  • die Erschließung von Wärmequellen für Wärmepumpen, Anschlussleitungen von geförderten Anlagen und
    von Systemen zur digitalen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Neuanlage von Nistkästen für Gebäudebrüter, sowie
  • zum Erhalt und zur Neuanlage von Fassaden- und Dachbegrünung.

Wärmepumpen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Fördersatz in Höhe von 35 % gefördert. Zusätzlich wird beim Austausch einer Ölheizung ein weiterer Bonus in Höhe von 10% gewährt werden.

Voraussetzungen im Gebäudebestand

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
  • Einbau eines Gaszählers (bei gasbetriebenen Wärmepumpen)
  • Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:
    • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8
    • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0
    • Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5
    • Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25
    • Gasbetriebene Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.

Abweichende Voraussetzungen im Neubau

  • Wärmepumpenanlagen im Neubau müssen eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine verbesserte Systemeffizienz aufweisen:
    • Jahresarbeitszahlen:
      • Elektrisch betriebene Wärmepumpe: 4,5.
      • Gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5
    • Verbesserte Systemeffizienz: Zusätzliche Anlagenteile oder Sonderbauformen tragen zur Reduzierung des Strombedarfs und der Netzlast während der kalten Witterung bei.
  • Desweiteren ist ein Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr vertraglich nachzuweisen.
  • Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden.

Die detaillierte Voraussetzungen für die Förderung kannst Du unter bafa.de nachlesen.

Erfahre hier, ob eine Brennstoffzellenheizung besser zu Dir passt...

 …und wie Du bis zu 1 Tonne CO₂ , bis zu 1.200 € Stromkosten sparst und unabhängiger von steigenden Stromkosten werden kannst! Vereinbare jetzt ein kostenloses unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Experten.

Facebook
YouTube
Instagram

Beratung

Zu welchem Thema möchtest Du beraten werden?