AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

Diese AGB gelten für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen der Next4Home GmbH (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Auftraggeber), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von den AGB der Next4Home GmbH abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Next4Home GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB von Next4Home GmbH gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos mit ihrer Tätigkeit beginnt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Next4Home GmbH und dem Auftraggeber getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Antrag, Annahme und Vertragsschluss

Die Angebote von der Next4Home GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber gibt mit dem unterzeichneten Angebot einen entsprechenden Antrag auf Vertragsschluss ab, seitens der Next- 4Home GmbH noch angenommen werden muss. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Next4Home GmbH diesen Antrag mittels einer Auftragsbestätigung, die mindestens in Textform erfolgt, annimmt. Bevor die Next4Home GmbH den Antrag annimmt, erhält sie die Gelegenheit zur Prüfung der technischen Durchführbarkeit für die Dauer von mindestens zwölf Wochen. Danach hat die Next- 4Home zwei Wochen Zeit, die Annahme zu erklären. Ehegatten gelten als gegenseitig für die Auftragsbestätigung empfangsberechtigt.

§ 3 Werbeangaben

Angaben in Werbebroschüren oder sonstigen von der Next4Home GmbH erstellten Informationen, die nicht ausdrücklich im Angebot genannt sind, sind rechtlich unverbindlich und werden nicht Gegenstand des Vertrages. Dies gilt insbesondere für Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder Musterberechnungen.

§ 4 Vorbehaltsvereinbarung

Soweit vereinbart, steht der Vertrag – auf die vom Auftragsumfang zum Zeitpunkt der Beantragung erfassten Leistungen beschränkt – unter dem Vorbehalt der Beantragung und erstmaligen Erwirkung einer Zusage über einen öffentlichen Zuschuss (z.B. nach einem KfW-Förderprogramm bzgl. BEG-EM). Der Vorbehalt entfällt mit der erstmaligen Beantragung und erstmaligen Erwirkung der Zuschusszusage über die benannte Förderung. Der Auftragnehmer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, entsprechende Förderanträge für und im Namen des Auftraggebers zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles Notwendige zu veranlassen bzw. den Auftragnehmer zu unterstützen, um eine Zuschusszusage zu erhalten, insbesondere entsprechende Anträge zu stellen bzw. den Auftragnehmer dabei zu unterstützen und Rückfragen kurzfristig und sachgerecht zu beantworten. Jede Antwort der Förderstelle hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich zu übersenden.

§ 5 Preise

Die Preise der Next4Home GmbH verstehen sich – falls nicht gesondert vereinbart – brutto einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird in den Rechnungen separat ausgewiesen. Alle Preise sind Fixpreise inkl. Material, einmalige Anfahrt, Werklohn, Verpackung, Lieferung, Transport und Entsorgung der Altgeräte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Nicht umfasst sind ggf. anfallende Kosten Dritter (z.B. Kosten des Schornsteinfegers oder Kosten, die von der Verwaltung für die Bearbeitung von Anträgen, Genehmigungen u.ä. erhoben werden). Sonderleistungen, die nicht vom Auftrag umfasst sind, werden nach dem Kostenverzeichnis des Auftragnehmers abgerechnet. Soweit das Kostenverzeichnis die Leistung nicht aufweist, erfolgt die Abrechnung nach der üblichen Vergütung.

§ 6 Verpflichtungen der Vertragsparteien

Mit Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, den vereinbarten Gesamtpreis gemäß den Zahlungsbedingungen bei Fälligkeit innerhalb der Zahlungsfristen an den Auftragnehmer zu bezahlen, die Leistungen abzunehmen und die für eine Leistung des Auftragnehmers notwendigen Voraussetzungen zu schaffen (z.B. dem Auftragnehmer den Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren). Die Next4Home GmbH ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Dabei darf sie sich zur Erfüllung ihrer Vertraglichen Pflichten auch Dritter bedienen.

§ 7 Liefer- und Leistungszeit

Die Next4Home GmbH teilt dem Auftraggeber den genauen Installationstermin – welcher regelmäßig innerhalb von drei bis sechs Monaten ab Klärung der technischen Voraussetzungen in Ihrem Gebäude und nach Eingang der vollständigen ersten Anzahlung erfolgt, gesondert mit. Die Einhaltung der Leistungs- und Lieferverpflichtungen durch den Auftragnehmer setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die Next4Home GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden, Stromsperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrungen, Materialmangel oder anderer unabwendbarer Ereignisse – auch wenn sie bei Lieferanten von der Next4Home GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten – ganz oder teilweise verzögert, so ist die Next4Home GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Wenn die Behinderung länger als sechs Monate dauert, sind die Parteien nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens einem Monat berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit oder wird die Next4Home GmbH von Ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die Next4Home GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

§ 8 Gefahrübergang

Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung von Gegenständen und Material, das beim Auftraggeber verbaut werden soll, geht auf den Auftraggeber über, sobald dieses dem Auftraggeber oder einem Beauftragten übergeben oder in dessen Einflussbereich (z.B. Grundstück) verbracht worden ist. Der Auftraggeber trägt die Gefahr jedoch bereits vor Entgegennahme/Verbringung in dessen Einflussbereich, wenn er die Lieferung verzögert hat.

§ 9 Gewährleistung

Ist der Auftraggeber Verbraucher so beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, ist der Auftraggeber Unternehmer so beträgt die Frist 1 Jahr. Die Frist beginnt bei der Lieferung von Gegenständen mit dem Einbau, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen, nachdem die Next- 4Home GmbH die Arbeiten abgeschlossen hat, widerspricht. Mängelansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Macht der Auftraggeber Mängelansprüche geltend, so ist er verpflichtet, der Next4Home GmbH sämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Mängelfeststellung erforderlich sind. Auch hat er der Next4Home GmbH oder ihren Beauftragten Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewähren, welche für die Mangelfeststellung relevant sein können. Kann bei einer Überprüfung durch die Next4Home GmbH, die innerhalb von 21 stattfinden muss, der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Prüfung. Im Fall des Vorliegens eines Mangels ist die Next4Home GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl zunächst den zweimaligen Versuch der Nachbesserung oder die erneute Ausführung des gesamten Werkes zu unternehmen. Aus der Art des Mangels kann es sich ergeben, dass ein dritter Versuch der Nachbesserung zulässig ist, insbesondere bei technischer Komplexität, schwer zu behebendem Mangel oder ungewöhnlich widrigen Umständen. Sofern die Nacherfüllung scheitert, bleiben dem Auftraggeber nach Fristsetzung seine weiteren gesetzlichen Rechte unbenommen. Die Fristsetzung hat mindestens in Textform zu erfolgen; die Frist muss mindestens 21 Kalendertage betragen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die Next4Home GmbH behält sich das Eigentum an allen im Rahmen des Vertrages gelieferten und beim Auftraggeber verbauten Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung mit dem Auftragnehmer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rücknahme aller beim Auftraggeber eingebrachten Sachen zu verlangen. Bei Zugriffen Dritter auf vom Auftragnehmer eingebrachten Sachen, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum der Next4Home GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Next4Home GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die dem Auftragnehmer in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.

§ 11 Zahlungen

Innerhalb von 7 Tagen nach Bestimmung eines Montagetermins und Erhalt der Rechnung, jedoch nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist für die bereits erbrachten Leistungen eine Abschlagszahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen. Die erbrachten Leistungen ergeben sich aus dem der Rechnung beigefügten Leistungsverzeichnis. In der Regel sind zum Zeitpunkt dieser Abschlagsrechnung die unter Buchstabe A. Ziffern 1, 2, 4, 5 und 6 und Buchstabe B Ziffern 1, 2, 3 und 4 aufgeführten Leistungen vertragsgemäß erbracht. Gegebenenfalls anfallende sonstige Rechnungsbeträge sind – falls von der Next4Home GmbH nicht gesondert schriftlich vermerkt – sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Next4Home berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt, Zinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche ist der Next4Home GmbH unbenommen. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Der restliche Betrag (Gesamtpreis abzgl. Abschlagszahlung) ist sieben Tage vor dem vereinbarten Installationstermin fällig.

§ 12 Kündigungsrechte und modifizierter Vergütungsanspruch

Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. Jede Kündigung ist mindestens in Textform zu erklären. Die Next4Home GmbH kann den Vertrag kündigen, wenn Ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, z.B. wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und sie dadurch außerstande gesetzt wird, die Leistung auszuführen, ebenso wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung auch nach Mahnung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber sich anderweitig nachhaltig vertragswidrig verhält. Eine Kündigung durch die Next4Home GmbH ist erst zulässig, wenn dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt wurde und die Next4Home GmbH ihm gegenüber mit Fristsetzung erklärt hat, dass sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber die Erfüllung der ihm obliegenden Pflicht ernsthaft und nachhaltig verweigert. Im Falle der Kündigung steht der Next4Home GmbH die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (modifizierter Vergütungsanspruch). Dieser Betrag kann mit 25 % des Bruttopreises pauschaliert werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der modifizierte Vergütungsanspruch überhaupt nicht entstanden oder geringer als der Pauschalbetrag ist. Ebenso ist die Next4Home GmbH bei Nachweis eines höheren modifizierten Vergütungsanspruch berechtigt, diesen in Ansatz zu bringen.

§ 13 Haftungsbeschränkung

Die Next4Home GmbH haftet für Schäden, die nicht an gelieferten Sachen oder dem Werk selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur im Falle

  1. von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzungen, durch sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Fall von fahrlässiger Pflichtverletzung;
  2. des Vorliegens von Mängeln, die die Next4Home GmbH arglistig verschwiegen hat;
  3. der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstands (auch im Sinne einer garantierten Abwesenheit eines Mangels);
  4. der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einer Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird;
  5. der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bzw. nach § 823 BGB.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Next4Home GmbH.

§ 14 Ausschluss der Steuerberatung; Haftung für öffentliche Förderungen

Die Next4Home GmbH führt ausdrücklich keine steuerliche Beratung durch. Angaben zu steuerlichen Folgen sind unverbindlich. Soweit der Auftraggeber verlässliche Angaben zu steuerlichen Auswirkungen wünscht, ist von diesem auf eigene Kosten ein Steuerberater hinzuzuziehen oder eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts einzuholen. Eine Haftung der Next4Home GmbH für die Gewährung oder Auszahlung von öffentlichen Förderungen ist ausgeschlossen.

§ 15 Abtretung, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

Die Next4Home GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzutreten. Für diese Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Next4Home GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) ist oder in Deutschland über keinen Wohnsitz verfügt, er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des BGB verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz der Next4Home GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Next4Home GmbH ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, weshalb sie an solchen Verfahren nicht teilnimmt.

§ 16 Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung der Textformklausel. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit alle sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Next4Home

Adolf-Grimme-Allee 3
DE-50829 Köln

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Fax: 0221-16910623
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UST-IdNr.: DE343306653
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