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Welche Zuschüsse gibt es für Photovoltaikanlagen?

Für Photovoltaikanlagen gibt es zwei Arten der Zuschüsse, respektive Förderungen. Zu nennen sind zum einen die sogenannte Investitionsförderung durch die KfW für die Errichtung einer PV-Anlage und die Einspeisevergütung für den Betrieb der Anlage nach den Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Zum anderen hat die KfW Bank aktuell das Programm Erneuerbare Energie -Standard (KfW 270) als zinsgünstige Förderkredite im Angebot. Das Programm fördert den Anlagenkauf wie auch die gesamten Installationskosten – das gilt auch für die Erweiterung von bestehenden Anlagen. Gültig ist das Programm für Neu- und Bestandsanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen.

Diese Förderung der KfW richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Du kannst mit Deiner Hausbank diese Förderkredite beantragen, dabei gilt für die Zins Konditionen, dass sich diese an Deiner individuellen Bonität orientiert, ebenso kannst Du mit Deiner Bank die jeweilige Laufzeit, beispielsweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre vereinbaren, es gibt auch die Möglichkeit tilgungsfreie Anlaufjahre zu vereinbaren.

Die Einspeisevergütung für den Betrieb der Anlage richtet sich in Höhe und Dauer nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG).

Die Einspeisevergütung ist die Bezahlung des nicht selbst verbrauchten, eingespeisten Stroms, die durch die Netzbetreiber an den Betreiber der Anlage erfolgt.  Dies ist staatlich garantiert und wird dem Betreiber der PV-Anlage als feste Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt.  Zu beachten ist: Je größer die Zahl und die Leistung der neu zugebauten PV-Anlagen ist, umso stärker sinkt die Einspeisevergütung. Bestehende Anlagen sind von etwaigen Anpassungen der Vergütungssätze nicht betroffen. Entscheidend für die Höhe der Einspeisevergütung ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.

Beispiel: Eine Photovoltaikanlage ist bis Juli 2019 in Betrieb gegangen, somit wird dieser Betreiber bis Juli 2039 eine Vergütung je kWh von 10,48 ct bekommen, das ist festgeschrieben und garantiert. Im April 2021 ist dieser Vergütungssatz nur noch bei 7,81 ct/kWh.

Wichtig ist: Um die Förderungen zu erhalten, ist die Beauftragung eines Handwerksunternehmen für die Arbeiten Pflicht. Des Weiteren muss der Antrag vor der Bauauftragung und vor Start der Installationsarbeiten gestellt sein.

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